Giftpflanzen
Kreuzkraut auf dem Vormarsch
Giftpflanze auf dem Vormarsch? Sichere Erkennung und frühzeitiges Handeln sind wegweisend.
In den letzten Jahren konnten sich verschiedenste Kreuzkrautarten im Allgäu ausbreiten. Häufig anzutreffen sind Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea), Wasserkreuzkraut (Senecio aquaticus) und Alpenkreuzkraut (Senecio alpinus). Weniger bekannt und weniger verbreitet ist das Raukenblättrige Kreuzkraut (Senecio erucifolius) sowie das Felsenkreuzkraut (Senecio squalidus bzw. S. rupestris). Insgesamt sind 25 verschiedene Kreuzkrautarten in Deutschland heimisch.
Entsorgungsmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung der Entsorgungskosten durch die Untere Naturschutzbehörde
Unterstützung bei der Kreuzkrautbekämpfung wie Entsorgungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung der Entsorgungskosten leistet die Untere Naturschutzbehörde. Nähere Information und Anträge gibt es dort zum Herunterladen.
Merkblätter und Anträge - Untere Naturschutzbehörde
Jakobskreuzkraut
Wasserkreuzkraut
Verwechslungsgefahr
Verwechseln Sie Kreuzkrautarten nicht mit anderen ähnlich ausschauenden Pflanzen, z.B. dem Wiesenpippau!
Wichtige Unterscheidungskriterien der Kreuzkrautarten zu harmlosen Pflanzenarten
Kreuzkraut
ein Korbblütler, goldgelbene "Margaritenblüte", tief ausgeschnittene Stengelblätter, violetter Stengel, flaches Wurzelwerk mit Büschelwurzeln
Wiesenpippau
ein Korbblütler, gelbe "Löwenzahnblüte", nicht so tief ausgeschnittene Stengelblätter, grünlicher Stengel, Pfahlwurzel
Zusammenarbeit führt zum Ziel
Ansprechpartner
Franziska Mitzdorf
AELF Kaufbeuren
Am Grünen Zentrum 1
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08341 9002-1242
Fax: 08341 9002-1050
E-Mail:
poststelle@aelf-kf.bayern.de
Dr. Michael Honisch
AELF Kempten (Allgäu)
Kemptener Straße 39
87509 Immenstadt im Allgäu
Telefon: 0831 52613-2060
Fax: +49 831 52613-1444
E-Mail:
Poststelle@aelf-ke.bayern.de
Alpwirtschaft
Maximilian Dendl
Oberallgäu/Lindau
Tel.: 0831 52147-208
Informationen aus Deutschland
Informationen aus verschiedenen Bundesländern und der Schweiz
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt werden.
Achten Sie auf die gesetzliche Regelungen in Deutschland bei Pflanzenschutzempfehlungen!