Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Antragstellung im Juni 2023
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

© StMELF
Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) gleicht einen Teil der laufenden Kosten für mehr Tierwohl im Bereich der Schweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Die Antragstellung ist im Juni 2023 ausschließlich über iBalis möglich. Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024.
Online-Infoveranstaltung 1. und 5. Juni 2023, 19 Uhr
BayProTier für Mutterkuhhaltung

© Josef Zwickl
Speziell für Betriebe mit Mutterkuhhaltung gibt es zwei inhaltsgleiche Online-Infoveranstaltungen am 1. und am 5. Juni 2023 zum Förderprogramm, zur Antragstellung und zu den erforderlichen Qualitätsregelungen wie GQ Bayern oder Bayerisches Biosiegel.
Informationen und Anmeldung BayProTier Mutterkuhhaltung - AELF Regensburg-Schwandorf
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.